Was haben Online-Verkäufer zu beachten?


Gemäß Textilkennzeichnungsgesetz sind Sie als Anbieter von Textilerzeugnissen zur Angabe der im Produkt enthaltenen Materialien verpflichtet.

Die Verpflichtung zur Angabe gilt für alle Artikel, die zu mindestens 80% ihres Gewichtes aus textilen Rohstoffen hergestellt sind.

§ 5 TextilKennzG schreibt vor, dass die Angabe im Prozentsatz des Nettotextilgewichtes zu erfolgen hat, bei Textilerzeugnissen aus
mehreren Fasern in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils. Sollte die Textile nur aus einem Stoff bestehen, so hat die Angabe in 100% zu erfolgen.